Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz am 7. Dezember 2019 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 6 Weitere Anträge |
Antragsteller*in: | Gudrun Pinn (LAG Umwelt) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 06.12.2019, 11:49 |
VD-03: Korrektur der Wertgrenze für ökologische Beschaffung - Mehr Klima- und Umweltschutz im neuen Berliner Vergabegesetz ermöglichen
Antragstext
Die LDK möge beschließen:
Wir wollen die Wertgrenze für eine ökologische Beschaffung von 10.000 Euro wieder auf 500
Euro festschreiben, damit die klimaneutrale Verwaltung bis 2030 realisiert werden kann.
Begründung der Dringlichkeit:
Dienstag dieser Woche, am 3.12.19, hat die Senatsverwaltung für Wirtschaft dem Senat ihren
Gesetzentwurf zur Novellierung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes vorgelegt
(Landespressedienst vom 03.12.). Hierin wird vorgeschlagen daran festzuhalten, dass für alle
Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen eine einheitliche Wertgrenze von 10.000 € gelten
soll, für Bauleistungen von 50.000 €.
Das bedeutet, für ökologische Kriterien würde die dringend erforderliche Veränderung nicht
eingeleitet, wie es der Koalitionsvertrag vorsieht und wie es den ökologischen Zielsetzungen
unserer Grünen Partei entspricht. Das Gesetz soll im Frühjahr im Abgeordnetenhaus
beschlossen werden.
Inhaltliche Begründung:
Die größte Anzahl von Beschaffungen der öffentlichen Hand hat einen Wert weit unter 10.000
Euro. Dies hat das Berliner Vergabegesetzt ursprünglich auch gewürdigt und eine niedrige
Wertgrenze für die Berücksichtigung ökologischer Kriterien bei der Auftragsvergabe zugrunde
gelegt:
Bis 2012 betrug die Wertgrenze 500 Euro. Initiiert durch die CDU wurde die Wertgrenze 2012
auf 10.000 Euro hochgesetzt, so dass das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz seine
ökologische Wirkung kaum noch entfalten konnte und Berlins Vorbildwirkung verblasste. Denn
die Grenze von 10.000 Euro verhindert seitdem eine angemessene Berücksichtigung ökologischer
Produkt- und Dienstleistungsstandards.
Mit der früheren Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) hatte Berlin ein
untergesetzliches Regelwerk, was auf der Basis einer Wertgrenze von 500 Euro lange Zeit als
vorbildlich galt und von anderen Bundesländern übernommen worden ist. Bremen z.B. hat bis
dato keine Wertgrenze für umweltfreundliche Beschaffung festgeschrieben, Hamburg hat 1.000
Euro nur bei Direktkauf, bei weiteren Beschaffungsvorgängen aber keine Wertgrenze.
Das Hauptargument für die vorgeschlagene Beibehaltung der Wertgrenze von 10.000 Euro heute
ist Entbürokratisierung. Bedeutsam aber ist, dass die Verwaltungsvorschrift ‚Beschaffung und
Umwelt‘ im Jahr 2016 novelliert worden ist. In der Anlage verfügt sie über einen
umfangreichen Katalog von Leistungsblättern, die die Anwendung im Beschaffungsprozess
außerordentlich erleichtert und unbürokratisch nutzen lässt. Die Anfang 2019 nochmals
aktualisierten Leistungsblätter beschreiben sehr gut, welche Eigenschaften die zu
beschaffenden Güter haben sollen. Hinzu kommt die vollständige Anwendung von
Umweltgütezeichen. Unternehmen haben hiermit ein Instrumentarium, das die geforderte
Entbürokratisierung leistet.
Fazit: Um das Ziel der Berliner „klimaneutralen Verwaltung “ bis 2030 erreichen und das
Leitbild „Zero Waste“ umsetzen zu können sowie die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand
hinsichtlich ökologischer Standards wieder überzeugend wahrnehmen zu können, müssen
Beschaffungsvorgänge auch weit unter 10.000 Euro Beschaffungswert ökologischen Kriterien
genügen.