Die Satzung des Landesvebandes kennt, bis auf zwei jüngst erfolgte Änderungen, den Begriff Kreisvorstand nicht. Stattdessen ist nahezu ausschließlich von Bezirksgruppen die Rede. Im Interesse einer einheitlichen Verwendung von Begriffen sollte auch hier die Bezeichnung Bezirksgruppe und Bezirksvorstand verwendet werden.
Satzungsänderungsänträge: | §13, Absatz 5 "Antragsberechtigungen" |
---|---|
Antragsteller*in: | Michael Greiner (Abteilung Wissenschaft) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 24.10.2019, 21:08 |