Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz am 7. Dezember 2019 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 5 Satzungsänderungsanträge |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 12.09.2019) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 02.10.2019, 07:55 |
SÄA2: §13, Absatz 5 "Antragsberechtigungen"
Titel
Antragstext
§13 Die Landesmitgliederversammlung
- SÄA2-004
- SÄA2-007
- SÄA2-007-2
- SÄA2-006
- SÄA2-007-3
- SÄA2-004-2
- SÄA2-004-3
- SÄA2-004-4
- SÄA2-007-5
- SÄA2-007-4
(5) ¹Anträge müssen fünf Wochen vor der Landesmitgliederversammlung vorliegen und werden den
Bezirksgruppen, Abteilungen, innerparteilichen Vereinigungen und Delegierten zugänglich
gemacht. 2Antragsberechtigt sind Kreisverbände und Kreisvorstände,
Landesarbeitsgemeinschaften, der Landesvorstand, der Landesausschuss, die
Frauenvollversammlung/Frauenkonferenz, innerparteiliche Vereinigungen, die Antragskommission
im Rahmen ihrer Aufgaben und mind. 15 Mitglieder, die gemeinschaftlich einen Antrag stellen,
darunter mindestens acht Frauen.3Änderungsanträge müssen acht Tage vor der LMV vorliegen und
werden den Bezirksgruppen, Abteilungen, innerparteilichen Vereinigungen und Delegierten
frühestmöglich zugänglich gemacht. [...]
Begründung
Die Frage, wer antragsberechtigt ist, war in unserer Satzung bisher nicht geregelt. Praxis war deshalb, dass jedes einzelne Mitglied Anträge stellen konnte. Unsere Partei ist in den letzten Jahren massiv gewachsen, womit auch die Fülle der Anträge zugenommen hat, was für viele Delegierte – insbesondere im Hinblick auf die Fülle der Änderungsanträge – kaum noch zu händeln ist. Damit unsere Basisdemokratie aber weiter gelebt werden kann, müssen die Delegierten in der Lage sein, alle Anträge zu überblicken.
Gleichzeitig ist die Vernetzung der Mitglieder über soziale Medien und andere Tools wie beispielsweise Mailinglisten oder Antragsgrün sehr vereinfacht worden, so dass es jedem Mitglied möglich ist, 15 Unterstützer*innen zu finden, wenn es ein sinnvolles Anliegen in einem Antrag einbringen möchte.
Darüber hinaus ist es erstrebenswert, sich im Vorfeld des Parteitages zu vernetzen, Anträge abzustimmen und mit anderen Mitgliedern ins Gespräch zu kommen. Es ist sinnvoll, dass wir als Partei Vernetzung und Gespräche vor Parteitagen und nicht erst auf dem Parteitag befördern. Wir sind überzeugt davon, dass es unsere innerparteiliche Demokratie stärkt, wenn nicht jede*r für sich alleine, sondern im Team, gemeinsam agiert.
ALT:
§13 Die Landesmitgliederversammlung
(5) ¹Anträge müssen fünf Wochen vor der Landesmitgliederversammlung vorliegen und werden den Bezirksgruppen, Abteilungen, innerparteilichen Vereinigungen und Delegierten zugänglich gemacht. ²Änderungsanträge müssen acht Tage vor der LMV vorliegen und werden den Bezirksgruppen, Abteilungen, innerparteilichen Vereinigungen und Delegierten frühestmöglich zugänglich gemacht. [...]
Änderungsanträge
- SÄA2-004 (Michael Greiner (Abteilung Wissenschaft), Eingereicht)
- SÄA2-004-2 (Landesvorstand (dort beschlossen am: 21.11.2019), Eingereicht)
- SÄA2-004-3 (Michael Sebastian Schneiß (KV Friedrichshain-Kreuzberg), Eingereicht)
- SÄA2-004-4 (Klemens Griesehop (KV Berlin-Pankow), Eingereicht)
- SÄA2-006 (Grüne Jugend Berlin (dort beschlossen am: 19.11.2019), Eingereicht)
- SÄA2-007 (Daniela Ehlers (KV Lichtenberg), Eingereicht)
- SÄA2-007-2 (Matthias Oomen (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf), Eingereicht)
- SÄA2-007-3 (Grüne Jugend Berlin (dort beschlossen am: 19.11.2019), Eingereicht)
- SÄA2-007-4 (Tilo Fuchs (KV Mitte), Eingereicht)
- SÄA2-007-5 (Tobias Balke (KV Charlottenburg-Wilmersdorf), Eingereicht)