Obwohl eine Erhöhung und Klärung des Quorums für Anträge bei LDKen sinnvoll ist, scheint 15 Personen zu hoch als Hürde. Wir plädieren daher für eine Hürde von fünf Personen. Die Ergänzung zu den Änderungsanträgen dient nur der Klarstellung, da sonst nicht ersichtlich ist, ob das Quorum für Änderungsanträge auch gilt oder nicht.
Satzungsänderungsänträge: | §13, Absatz 5 "Antragsberechtigungen" |
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Antragsteller*in: | Daniela Ehlers (KV Lichtenberg) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 28.10.2019, 08:45 |