Satzungsänderungsänträge: | §13, Absatz 5 "Antragsberechtigungen" |
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Antragsteller*in: | Grüne Jugend Berlin (dort beschlossen am: 19.11.2019) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 20.11.2019, 14:50 |
SÄA2-007-3: §13, Absatz 5 "Antragsberechtigungen"
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antragstext
Von Zeile 6 bis 9:
Frauenvollversammlung/Frauenkonferenz, innerparteiliche Vereinigungen, die Antragskommission im Rahmen ihrer Aufgaben und mind. 154 Mitglieder, die gemeinschaftlich einen Antrag stellen, darunter mindestens achtmindestens2 Frauen.3Änderungsanträge müssen acht Tage vor der LMV vorliegen und werden den Bezirksgruppen, Abteilungen, innerparteilichen Vereinigungen und Delegierten
Von Zeile 6 bis 9:
Frauenvollversammlung/Frauenkonferenz, innerparteiliche Vereinigungen, die Antragskommission im Rahmen ihrer Aufgaben und mind. 154 Mitglieder, die gemeinschaftlich einen Antrag stellen, darunter mindestens achtmindestens2 Frauen.3Änderungsanträge müssen acht Tage vor der LMV vorliegen und werden den Bezirksgruppen, Abteilungen, innerparteilichen Vereinigungen und Delegierten