Satzungsänderungsänträge: | §13, Absatz 5 "Antragsberechtigungen" |
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Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 21.11.2019) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 22.11.2019, 08:52 |
SÄA2-004-2: §13, Absatz 5 "Antragsberechtigungen"
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antragstext
Von Zeile 3 bis 7:
Bezirksgruppen, Abteilungen, innerparteilichen Vereinigungen und Delegierten zugänglich gemacht. 2Antragsberechtigt sind Kreisverbände und KreisvorständeKreisvorstände/Geschäftsführende Ausschüsse, Landesarbeitsgemeinschaften, der Landesvorstand, der Landesausschuss, die Frauenvollversammlung/Frauenkonferenz, innerparteiliche Vereinigungen, die Mitgliederversammlung oder der Landesvorstand der Grünen Jugend Berlin, die Antragskommission im Rahmen ihrer Aufgaben und mind. 15 Mitglieder, die gemeinschaftlich einen Antrag stellen,
Von Zeile 3 bis 7:
Bezirksgruppen, Abteilungen, innerparteilichen Vereinigungen und Delegierten zugänglich gemacht. 2Antragsberechtigt sind Kreisverbände und KreisvorständeKreisvorstände/Geschäftsführende Ausschüsse, Landesarbeitsgemeinschaften, der Landesvorstand, der Landesausschuss, die Frauenvollversammlung/Frauenkonferenz, innerparteiliche Vereinigungen, die Mitgliederversammlung oder der Landesvorstand der Grünen Jugend Berlin, die Antragskommission im Rahmen ihrer Aufgaben und mind. 15 Mitglieder, die gemeinschaftlich einen Antrag stellen,