erfolgt mündlich.
Weitere Antragssteller*innen: Vasili Franco, Dorothée Marquardt, Enad Altaweel (alle KV Friedrichshain-Kreuzberg)
Satzungsänderungsänträge: | §13, Absatz 5 "Antragsberechtigungen" |
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Antragsteller*in: | Michael Sebastian Schneiß (KV Friedrichshain-Kreuzberg) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 28.11.2019, 00:05 |
Bezirksgruppen, Abteilungen, innerparteilichen Vereinigungen und Delegierten zugänglich gemacht. 2Antragsberechtigt sind Kreisverbände und Kreisvorstände, Landesarbeitsgemeinschaften, der Landesvorstand, der Landesausschuss, die
§13 Die Landesmitgliederversammlung
(5) ¹Anträge müssen fünf Wochen vor der Landesmitgliederversammlung vorliegen und werden den
Bezirksgruppen, Abteilungen, innerparteilichen Vereinigungen und Delegierten zugänglich
gemacht. 2Antragsberechtigt sind Kreisverbände und Kreisvorstände,
Landesarbeitsgemeinschaften, der Landesvorstand, der Landesausschuss, die
Frauenvollversammlung/Frauenkonferenz, innerparteiliche Vereinigungen, die Antragskommission
im Rahmen ihrer Aufgaben und mind. 15 Mitglieder, die gemeinschaftlich einen Antrag stellen,
darunter mindestens acht Frauen.3Änderungsanträge müssen acht Tage vor der LMV vorliegen und
werden den Bezirksgruppen, Abteilungen, innerparteilichen Vereinigungen und Delegierten
frühestmöglich zugänglich gemacht. [...]
erfolgt mündlich.
Weitere Antragssteller*innen: Vasili Franco, Dorothée Marquardt, Enad Altaweel (alle KV Friedrichshain-Kreuzberg)