Die Ersetzung von "und" durch "oder" dient der Klarstellung, um nicht jede Antragstellung an eine der berechtigtigten Gremien/Gliederungen und zusätzlich die Antragstellung durch 15 Mitglieder zu binden.
Die Streichung der Bedingung, dass unter den Antragstellenden mindestens 8 Frauen sein müssen ist erforderlich, da eine Bindung des Antragsrechtes von Nicht-Frauen an die Unterstützung von Frauen bereits im Vorwege dem Gleichheitsgrundsatz im Parteiengesetz widersprechen dürfte. Durch die Übernahme der Praxis der BDK, den Anteil von Frauen an den Antragstellenden eines Antrages auszuweisen, erlaubt es, die genderpolitische Bewertung einer Antragstellung vorzunehmen und dient somit in ähnlicher Weise dem politischen Ziel.
Die Änderung vermeidet zudem die Notwendigkeit, dass sich Personen, die einen Antrag unterstützen wollen, auf eine geschlechtliche Identität festlegen müssen.