Im Regelfall ist der Landesvorstand mindestens mit den Leitanträgen selber als Antragssteller*in stark in die Verhandlungen eingebunden. Für die Mitglieder des Landesvorstands in der Antragskommission würden sich dauerhaft sowohl inhaltlich als auch zeitliche Aufgabenüberschneidungen (Antragssteller*in und Antragskommission) für die Antragssteller*innentreffen häufen, da meist nicht nur die Landesvorsitzenden für den LaVo verhandeln.
Da gleichzeitig keine inhaltliche Notwendigkeit besteht, dass der LaVo in der Antragskommission vertreten ist, schlagen wir vor alle acht Mitglieder der Antragskommission von der LMV/LDK wählen zu lassen.
Unterstützer*in:
Meike Berg (KV Berlin-Neukölln)