Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz am 7. Dezember 2019 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 5 Satzungsänderungsanträge |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 26.09.2019) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 02.10.2019, 08:02 |
SÄA3: §13, Absatz 5 "Antragskommission"
Antragstext
§13 Die Landesmitgliederversammlung
(5) ¹Anträge müssen fünf Wochen vor der Landesmitgliederversammlung vorliegen und werden den
Bezirksgruppen, Abteilungen, innerparteilichen Vereinigungen und Delegierten zugänglich
gemacht. ²Änderungsanträge müssen acht Tage vor der LMV vorliegen und werden den
Bezirksgruppen, Abteilungen, innerparteilichen Vereinigungen und Delegierten frühestmöglich
zugänglich gemacht. Über die Behandlung nicht fristgerecht gestellter Anträge und
Änderungsanträge entscheidet die Landesmitgliederversammlung. ³Anträge zur Änderung der
Satzung müssen zehn Wochen vor der LMV dem Landesvorstand vorliegen, acht Wochen vor der LMV
den Gliederungen zugänglich gemacht und auf mindestens einem Landesausschuss besprochen
werden. 4Die inhaltliche Zuordnung der Anträge im Rahmen eines Tagesordnungsentwurfs
übernimmt im Vorfeld der LMV die Antragskommission. Sie setzt sich zusammen aus zwei vom
Landesvorstand entsendeten Mitgliedern, die nicht die Landesvorsitzenden sein können und
sechs durch die LMV zu wählende Mitglieder. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre.
Die Antragskommission bereitet die Behandlung eines oder mehrerer Tagesordnungspunkte in
Zusammenarbeit mit den Antragsteller*innen vor. Sie kann der LMV Empfehlungen zum
Abstimmungsverfahren für Anträge geben. Ihre Empfehlungen bedürfen der Zustimmung der LMV.
Über ihre Empfehlungen wird zuerst abgestimmt. Empfehlungen der Kommission sind nur zum
Verfahren, nicht aber bezüglich der Annahme oder Ablehnung von Anträgen zulässig.
Begründung
Bisher hatten wir keine gewählte Antragskommission, wie das beispielsweise auf Bundesebene üblich ist, sondern der Landesvorstand hat das Verfahren mit Hilfe einer Antragskommission gesteuert, die allerdings erst im Nachhinein auf der jeweiligen LMV/LDK bestätigt wurde. Durch diese Änderung hätte die Antragskommission die notwendige Sicherheit und Legitimation, die Verfahren im Vorfeld der LMV/LDK zu steuern.
ALT:
§13 Die Landesmitgliederversammlung
(5) ¹Anträge müssen fünf Wochen vor der Landesmitgliederversammlung vorliegen und werden den Bezirksgruppen, Abteilungen, innerparteilichen Vereinigungen und Delegierten zugänglich gemacht. ²Änderungsanträge müssen acht Tage vor der LMV vorliegen und werden den Bezirksgruppen, Abteilungen, innerparteilichen Vereinigungen und Delegierten frühestmöglich zugänglich gemacht. Über die Behandlung nicht fristgerecht gestellter Anträge und Änderungsanträge entscheidet die Landesmitgliederversammlung. ³Anträge zur Änderung der Satzung müssen zehn Wochen vor der LMV dem Landesvorstand vorliegen, acht Wochen vor der LMV den Gliederungen zugänglich gemacht und auf mindestens einem Landesausschuss besprochen werden.
Änderungsanträge
- SÄA3-011 (André Schulze (KV Berlin-Neukölln), Eingereicht)
- SÄA3-013 (Georg P. Kössler (KV Neukölln), Eingereicht)
- SÄA3-013-2 (André Schulze (KV Berlin-Neukölln), Eingereicht)
- SÄA3-013-3 (Enad Altaweel (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg), Eingereicht)