In der Vergangenheit haben die Beratungen für das Wahlprogramm meist sehr umfangreiche, parallel stattfindende Verhandlungen umfasst, die eine mehr als achtköpfige Antragskommission erfordert haben um alle Verhandlungen abzudecken. Insbesondere da u.U. nicht zu jedem Zeitpunkt längerer Verhandlungen alle Mitglieder der Antragskommission zur Verfügung stehen.
Um auch in Zukunft insbesondere für die Beratung des Wahlprogramms eine gewisse Flexibilität zur Erweiterung der Antragskommission zu haben, schlagen wir obige Änderung vor. Die vorgeschlagene Mitglieder müssten am Beginn der betreffenden LMV/LDK - wie im bisherigen Verfahren - bestätigt werden.
Unterstützer*in:
Meike Berg (KV Berlin-Neukölln)