Antrag: | Vorsorgeprinzip stärken! |
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Antragsteller*in: | Bianca Denfeld (LAG Wirtschaft) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 28.11.2019, 19:10 |
V-14-013: Vorsorgeprinzip stärken!
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antragstext
Von Zeile 13 bis 15:
Diese Vorbehalte sollten wir nicht achtlos bei Seite schieben. Gemäß Artikel 191 des geltenden EU-Vertrags sind die Bürger*innen grundsätzlich vor Produkten zu schützen, deren Unbedenklichkeit noch nicht erwiesen ist.
Wir lassen uns auch beim Ausbau der 5G Netze vom Vorsorgeprinzip leiten und streben verantwortungsvoll nach einer umfassenden Technikfolgenabschätzung.
Von Zeile 13 bis 15:
Diese Vorbehalte sollten wir nicht achtlos bei Seite schieben. Gemäß Artikel 191 des geltenden EU-Vertrags sind die Bürger*innen grundsätzlich vor Produkten zu schützen, deren Unbedenklichkeit noch nicht erwiesen ist.
Wir lassen uns auch beim Ausbau der 5G Netze vom Vorsorgeprinzip leiten und streben verantwortungsvoll nach einer umfassenden Technikfolgenabschätzung.