Antrag: | Vorsorgeprinzip stärken! |
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Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 29.11.2019) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 29.11.2019, 09:01 |
V-14-013-2: Vorsorgeprinzip stärken!
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antragstext
Von Zeile 13 bis 15 löschen:
Diese Vorbehalte sollten wir nicht achtlos bei Seite schieben. Gemäß Artikel 191 des geltenden EU-Vertrags sind die Bürger*innen grundsätzlich vor Produkten zu schützen, deren Unbedenklichkeit noch nicht erwiesen ist.
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Diese Vorbehalte sollten wir nicht achtlos bei Seite schieben. Gemäß Artikel 191 des geltenden EU-Vertrags sind die Bürger*innen grundsätzlich vor Produkten zu schützen, deren Unbedenklichkeit noch nicht erwiesen ist.