https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/laerm/laermschutz/limschg.shtml
§ 3 Schutz der Nachtruhe
Von 22.00 bis 06.00 Uhr ist es verboten, Lärm zu verursachen, durch den jemand in seiner Nachtruhe gestört werden kann.
Antrag: | Zukunft vergünstigen - Vergangenheit verteuern |
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Antragsteller*in: | Ruben Joachim (KV Berlin-Pankow) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 26.11.2019, 14:16 |
Speckgürtel einschließlich Potsdams verlärmt. Wir bestehen auf einem strikten Nachtflugverbot von 2122 bis 76 Uhr.
Zukunft vergünstigen - Vergangenheit verteuern
Bündnis 90/Die Grünen verfolgen das Ziel, den klimaschädlichen Flugverkehr zu verringern und
stattdessen den klimafreundlichen Bahnverkehr auszubauen. Ein Mittel der Umsetzung dieses
Ziels ist es, das Bahnfahren preiswerter zu gestalten und Flugreisen zu verteuern.
Die Bundesregierung wird die Luftverkehrsabgabe zunächst nur unangemessen gering erhöhen und
die Mehrwertsteuerbelastung der Bahntickets von 19 auf 7 Prozent senken. Bündnis90/Die
Grünen will weitere Schritte in diese Richtung gehen, die wirkliche Lenkungswirkung
erzeugen, wie zum Beispiel eine empfindliche Kerosinsteuer erheben.
Auch das Land Berlin wird seinen Beitrag zum Klimaschutz leisten müssen, wollen wir die in
Paris vereinbarten Klimaziele erreichen. Dafür sehen Bündnis90/Die Grünen fünf Maßnahmen als
notwendig an.
1. Statt flugverkehrsfördernder Maßnahmen, wie Absenkung der Entgelte und Rabatte, werden
wir die Entgeltordnung für Flüge von und nach Berlin modifizieren, indem empfindliche
kombinierte Lärm- und Abgasentgelte den Schwerpunkt bilden. Die Entgelte müssen in einem
transparenten Prozess entsprechend ihrer Umweltbelastung festgelegt werden. Hierdurch
entsteht eine Steuerwirkung hin zu weniger schädlichem Flugverkehr mit leiseren Triebwerken
und zunehmenden Zumischungen von CO2-freien Spritanteilen. Erzielte Mehreinnahmen werden zu
100 % für CO2-mindernde Maßnahmen genutzt.
2. Bündnis90/Die Grünen tragen einen weiteren Ausbau Berliner Flughäfen über die jetzt im
Bau befindlichen Terminals BER-T1 und -T2 nicht mit. Es erscheint aberwitzig vor einer
Eröffnung des BER schon wieder Erweiterungen zu fordern und diesbezüglich Planungen zu
beginnen. Die Ausbaupläne nach dem Masterplan 2040 sind geeignet, die Klimakrise weiter zu
verschärfen. Wir werden sie ad acta legen, weil wir davon ausgehen, dass wir es schaffen,
den Flugverkehr in erforderlichen Maßen zu reduzieren, um den Erfordernissen des
Klimaschutzes gerecht zu werden.
3. Dem innerdeutschen Luftverkehr wollen wir die Subventionen Stück für Stück streichen und
ihn bis zur Deckung seiner Gesamtkosten systematisch verteuern bis hin zu dem Zeitpunkt,
dass er weitestgehend überflüssig wird. Die Einnahmen aus Gebühren und Kerosinsteuer sind
sinnvoll für die Verbesserung des Bahnangebots in Preis und Takten zu verwenden. Dabei
bieten Angebote von komfortablen innereuropäischen Nachtzügen - klassische wie
Hochgeschwindigkeitszüge - klimafreundliche Alternativen für den Mittelstrecken-Flugverkehr.
4. Mit einer möglichen Eröffnung des Flughafens Berlin Brandenburg BER am Standort in
Schönefeld werden 1 Million Menschen im Süden Berlins sowie 250.000 Menschen im südlichen
Speckgürtel einschließlich Potsdams verlärmt. Wir bestehen auf einem strikten
Nachtflugverbot von 2122 bis 76 Uhr.
5. Sollte im achten Jahr verschobener Eröffnungen auch der Eröffnungstermin im Oktober 2020
nicht gehalten werden können, stellt sich die größte Flughafenbaustelle Europas von selbst
in Frage. Bis heute beziffert sich der durch die Verzögerungen entstandene
volkswirtschaftliche Schaden auf geschätzte 3 Milliarden Euro. Bündnis90/Die Grünen werden
ein „Weiter so“ nicht mittragen. Die laufenden Kosten der Baustelle betragen aktuell runde 1
Million Euro pro Tag. Für den nicht unwahrscheinlichen Fall seiner weiteren Verschiebung
bereitet der Landesverband bis zum Ende des kommenden Quartals ein Exit-Szenario vor, das
von einer Arbeitsgruppe der grünen Fraktion im Abgeordnetenhaus, des Landesvorstandes und
der Landesarbeitsgemeinschaft Mobilität erarbeitet wird.
https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/laerm/laermschutz/limschg.shtml
§ 3 Schutz der Nachtruhe
Von 22.00 bis 06.00 Uhr ist es verboten, Lärm zu verursachen, durch den jemand in seiner Nachtruhe gestört werden kann.