Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz am 7. Dezember 2019 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 6 Weitere Anträge |
Antragsteller*in: | LAG Mobilität (dort beschlossen am: 21.10.2019) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 31.10.2019, 11:07 |
V-03: Zukunft vergünstigen - Vergangenheit verteuern
Antragstext
Zukunft vergünstigen - Vergangenheit verteuern
Bündnis 90/Die Grünen verfolgen das Ziel, den klimaschädlichen Flugverkehr zu verringern und
stattdessen den klimafreundlichen Bahnverkehr auszubauen. Ein Mittel der Umsetzung dieses
Ziels ist es, das Bahnfahren preiswerter zu gestalten und Flugreisen zu verteuern.
Die Bundesregierung wird die Luftverkehrsabgabe zunächst nur unangemessen gering erhöhen und
die Mehrwertsteuerbelastung der Bahntickets von 19 auf 7 Prozent senken. Bündnis90/Die
Grünen will weitere Schritte in diese Richtung gehen, die wirkliche Lenkungswirkung
erzeugen, wie zum Beispiel eine empfindliche Kerosinsteuer erheben.
Auch das Land Berlin wird seinen Beitrag zum Klimaschutz leisten müssen, wollen wir die in
Paris vereinbarten Klimaziele erreichen. Dafür sehen Bündnis90/Die Grünen fünf Maßnahmen als
notwendig an.
1. Statt flugverkehrsfördernder Maßnahmen, wie Absenkung der Entgelte und Rabatte, werden
wir die Entgeltordnung für Flüge von und nach Berlin modifizieren, indem empfindliche
kombinierte Lärm- und Abgasentgelte den Schwerpunkt bilden. Die Entgelte müssen in einem
transparenten Prozess entsprechend ihrer Umweltbelastung festgelegt werden. Hierdurch
entsteht eine Steuerwirkung hin zu weniger schädlichem Flugverkehr mit leiseren Triebwerken
und zunehmenden Zumischungen von CO2-freien Spritanteilen. Erzielte Mehreinnahmen werden zu
100 % für CO2-mindernde Maßnahmen genutzt.
2. Bündnis90/Die Grünen tragen einen weiteren Ausbau Berliner Flughäfen über die jetzt im
Bau befindlichen Terminals BER-T1 und -T2 nicht mit. Es erscheint aberwitzig vor einer
Eröffnung des BER schon wieder Erweiterungen zu fordern und diesbezüglich Planungen zu
beginnen. Die Ausbaupläne nach dem Masterplan 2040 sind geeignet, die Klimakrise weiter zu
verschärfen. Wir werden sie ad acta legen, weil wir davon ausgehen, dass wir es schaffen,
den Flugverkehr in erforderlichen Maßen zu reduzieren, um den Erfordernissen des
Klimaschutzes gerecht zu werden.
3. Dem innerdeutschen Luftverkehr wollen wir die Subventionen Stück für Stück streichen und
ihn bis zur Deckung seiner Gesamtkosten systematisch verteuern bis hin zu dem Zeitpunkt,
dass er weitestgehend überflüssig wird. Die Einnahmen aus Gebühren und Kerosinsteuer sind
sinnvoll für die Verbesserung des Bahnangebots in Preis und Takten zu verwenden. Dabei
bieten Angebote von komfortablen innereuropäischen Nachtzügen - klassische wie
Hochgeschwindigkeitszüge - klimafreundliche Alternativen für den Mittelstrecken-Flugverkehr.
4. Mit einer möglichen Eröffnung des Flughafens Berlin Brandenburg BER am Standort in
Schönefeld werden 1 Million Menschen im Süden Berlins sowie 250.000 Menschen im südlichen
Speckgürtel einschließlich Potsdams verlärmt. Wir bestehen auf einem strikten
Nachtflugverbot von 21 bis 7 Uhr.
5. Sollte im achten Jahr verschobener Eröffnungen auch der Eröffnungstermin im Oktober 2020
nicht gehalten werden können, stellt sich die größte Flughafenbaustelle Europas von selbst
in Frage. Bis heute beziffert sich der durch die Verzögerungen entstandene
volkswirtschaftliche Schaden auf geschätzte 3 Milliarden Euro. Bündnis90/Die Grünen werden
ein „Weiter so“ nicht mittragen. Die laufenden Kosten der Baustelle betragen aktuell runde 1
Million Euro pro Tag. Für den nicht unwahrscheinlichen Fall seiner weiteren Verschiebung
bereitet der Landesverband bis zum Ende des kommenden Quartals ein Exit-Szenario vor, das
von einer Arbeitsgruppe der grünen Fraktion im Abgeordnetenhaus, des Landesvorstandes und
der Landesarbeitsgemeinschaft Mobilität erarbeitet wird.
Begründung
Die Klimaproblematik hat sich dramatisch zugespitzt – wir befinden uns am Punkt einsetzender Kippeffekte. Ein radikales Umsteuern ist zur Erzielung der vorgegebenen, international vereinbarten Klimaziele notwendig.
Fliegen ist die klimaschädlichste und am stärksten subventionierteste Art sich fortzubewegen.
Die Klimawirksamkeit von Flugreisen beruht nicht nur auf dem Ausstoß von CO2, auch andere bei der Verbrennung von Kerosin entstehenden Substanzen wie Stickoxide, Aerosole und Wasserdampf tragen zur dramatischen Erwärmung der Erdatmosphäre bei. Diese Stoffe wirken sich in luftiger Höhe durch den nur langsamen Abbau stärker aus als am Boden und vergrößern den Treibhauseffekt entsprechend:
- Stickoxide bauen unter der Sonneneinstrahlung Ozon auf, das in Reiseflughöhe als starkes Treibhausgas wirkt.
- Der Ausstoß von Aerosolen (Partikeln) und von Wasserdampf führt zu einer Veränderung der natürlichen Wolkenbildung.
- Zudem bilden sich aus den Kondensstreifen sogenannte Zirruswolken, die die erwärmenden Effekte vervielfachen.
Diese verschiedenen Effekte summieren sich derart, dass die Treibhauswirkung des Fliegens bis zu achtmal höher ist als die Wirkung des ausgestoßenen CO2.
Das Umweltbundesamt führt aus:
„Fliegen ist die klimaschädlichste Art sich fortzubewegen. Ein Flug von Deutschland auf die Malediven und zurück (Entfernung: 2 x 8.000 km) verursacht pro Person eine Klimawirkung von über fünf Tonnen CO2. Mit einem Mittelklassewagen können Sie dafür mehr als 25.000 km fahren (bei einem Verbrauch von 7 l/100 km, siehe UBA-CO2 -Rechner).
Alternativen nutzen: Flugreisen sind für viele Reisewünsche wegen der großen Entfernungen quasi zwingend. Innerhalb Deutschlands oder auch Europas gibt es aber häufig umweltfreundlichere Alternativen mit Bahn oder Bus (z.B. Schnellverbindungen oder Nachtzüge). Im Beruf können Sie mit Videokonferenzen in der Regel mehr Flugreisen überflüssig machen, als gemeinhin vermutet wird. Häufig sind die bisherige Routine oder fehlende technische Vertrautheit die Ursachen dafür, dass weiterhin das Flugzeug benutzt wird. Nicht zuletzt können auch die Reisewünsche selbst hinterfragt werden. Auch in Europa gibt es mehr spannende Sehenswürdigkeiten und Reiseziele, als wir in unserem Leben jemals entdecken können.“
Änderungsanträge
- V-03-007 (Harald Moritz (KV Berlin-Treptow/Köpenick), Eingereicht)
- V-03-009 (Harald Moritz (KV Berlin-Treptow/Köpenick), Eingereicht)
- V-03-018 (Harald Moritz (KV Berlin-Treptow/Köpenick), Eingereicht)
- V-03-023 (Harald Moritz (KV Treptow/Köpenick), Eingereicht)
- V-03-026 (Harald Moritz (KV Treptow/Köpenick), Eingereicht)
- V-03-034 (Harald Moritz (KV Treptow/Köpenick), Eingereicht)
- V-03-035 (Ruben Joachim (KV Berlin-Pankow), Eingereicht)
- V-03-036 (Ruben Joachim (KV Berlin-Pankow), Eingereicht)
- V-03-036-2 (Harald Moritz (KV Treptow/Köpenick), Eingereicht)
- V-03-036-3 (KV Spandau (dort beschlossen am: 19.11.2019), Eingereicht)