Antrag: | Zukunft vergünstigen - Vergangenheit verteuern |
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Antragsteller*in: | Harald Moritz (KV Berlin-Treptow/Köpenick) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 28.11.2019, 19:29 |
V-03-018: Zukunft vergünstigen - Vergangenheit verteuern
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antragstext
Nach Zeile 18 einfügen:
1. Statt flugverkehrsfördernder Maßnahmen, wie die Gewährung von Rabatten, werden wir die Entgeltordnung an den Berliner Flughäfen modifizieren, indem
- die Entgeltsätze regelmäßig an die tatsächlich entstandenen Aufwendungen für den Flugbetrieb angepasst werden,
- ein emissionsabhängiges Entgelt eingeführt wird,
- ein Lärmschutzentgelt zur Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen an den Berliner Flughäfen eingeführt wird,
- für verspätete Starts und Landungen am Abend und in der Nacht werden grundsätzlich zeitlich gestaffelte Aufpreise auf die Start- und Landeentgelte erhoben,
- außerdem wird der Aufschlag auf das lärmabhängige Start- und Landeentgelt ab 22 Uhr im Halbstundentakt deutlich erhöht,
- für die Beantragung von Ausnahmegenehmigungen für verspätete Starts und Landungen in den Rand- und Nachtstunden wird die obere Luftfahrtbehörde eine Gebühr erheben.
Hierdurch nutzen wir unsere Steuerungsmöglichkeiten hin zu weniger schädlichem und leiserem Flugverkehr und zu kostendeckenden Flughafengebühren. Damit tragen wir auch zur Kostenwahrheit im Luftverkehr bei.
Nach Zeile 18 einfügen:
1. Statt flugverkehrsfördernder Maßnahmen, wie die Gewährung von Rabatten, werden wir die Entgeltordnung an den Berliner Flughäfen modifizieren, indem
- die Entgeltsätze regelmäßig an die tatsächlich entstandenen Aufwendungen für den Flugbetrieb angepasst werden,
- ein emissionsabhängiges Entgelt eingeführt wird,
- ein Lärmschutzentgelt zur Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen an den Berliner Flughäfen eingeführt wird,
- für verspätete Starts und Landungen am Abend und in der Nacht werden grundsätzlich zeitlich gestaffelte Aufpreise auf die Start- und Landeentgelte erhoben,
- außerdem wird der Aufschlag auf das lärmabhängige Start- und Landeentgelt ab 22 Uhr im Halbstundentakt deutlich erhöht,
- für die Beantragung von Ausnahmegenehmigungen für verspätete Starts und Landungen in den Rand- und Nachtstunden wird die obere Luftfahrtbehörde eine Gebühr erheben.
Hierdurch nutzen wir unsere Steuerungsmöglichkeiten hin zu weniger schädlichem und leiserem Flugverkehr und zu kostendeckenden Flughafengebühren. Damit tragen wir auch zur Kostenwahrheit im Luftverkehr bei.