Veranstaltung: | LDK 22-1 |
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Tagesordnungspunkt: | Dringlichkeitsanträge |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Landesdelegiertenkonferenz |
Beschlossen am: | 02.04.2022 |
Eingereicht: | 26.04.2022, 16:36 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Berlin zum Hotspot im Sinne des Infektionsschutzgesetzes erklären – dringend erforderliche Infektionsschutzmaßnahmen weiter ermöglichen!
Beschlusstext
In Berlin droht angesichts der aktuellen SARS-CoV-2-Infektionsdynamik und des gleichzeitigen
Auslaufens wesentlicher Infektionsschutzmaßnahmen zum April 2022 eine zeitnahe Überlastung
der kritischen medizinischen Infrastruktur. Durch die hohe Anzahl an erkrankten
Beschäftigten sowohl in den Praxen der niedergelassenen Ärzt*innen und im Rettungsdienst als
auch in den Krankenhäusern droht die Situation, dass die medizinische Versorgung nicht mehr
ausreichend sichergestellt werden kann. Die Personalausfälle gehen auf die besonders hohe
Anzahl und den Anstieg der Neuinfektionen zurück.
Wir bedauern es sehr, dass der Bundestag den Bundesländern mit der Neuregelung des
Infektionsschutzgesetzes den Umgang mit der Pandemiesituation stark erschwert hat. Viele
Möglichkeiten zur Verhinderung der Verbreitung der Corona-Pandemie sind nun an rechtliche
Bedingungen geknüpft, die wenig präzisiert sind. Wir fordern daher, dass der Bundestag den
Bundesländern möglichst effektive, flexibel anwendbare und konkret definierte Möglichkeiten
an die Hand gibt, um die Pandemie wirksam, maximal rechtssicher und auch präventiv bekämpfen
zu können.
Wir bekräftigen die Landesregierung und das Abgeordnetenhaus darin, für das Land Berlin alle
Möglichkeiten zu nutzen, um das Vorliegen der konkreten Gefahr einer sich dynamisch
ausbreitenden Infektionslage gemäß § 28a Absatz 8 Infektionsschutzgesetz, das heißt zur
Erklärung eines Hotspots, festzustellen, um einen höchstmöglichen Infektionsschutz zu
gewährleisten und die Anwendung konkreter Maßnahmen zu beschließen. Zu diesen Maßnahmen
sollte insbesondere eine Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen gehören.