Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom 18. März 2022 entfällt ein Großteil der Schutzmaßnahmen, insbesondere auch die Möglichkeit der Maskenpflicht in Innenräumen. Hiermit ergibt sich vor Allem für vulnerable Gruppen ein deutlich erhöhtes Risiko.
Während Erwachsene sich mit Impfungen und dem Tragen von FFP2-Masken selbst schützen können, haben Kinder bis 5 Jahre diese Möglichkeit bisher nicht. Insbesondere Familien mit erkrankten Kindern stehen somit vor der Situation, dass sie von der Teilhabe am öffentlichen Leben nahezu vollständig ausgeschlossen werden. Ein Grundpfeiler einer offenen Gesellschaft ist ein solidarisches und rücksichtsvolles Miteinander. Die Maskenpflicht ist eine einfache Maßnahme, die effektiv vor Infektionen schützt und Beteiligungsmöglichkeiten für alle ermöglicht.