Zwangsmaßnahmen stellen für Betroffene einen erheblichen Eingriff in ihre Freiheitsrechte dar. Zwangsmaßnahmen werden nicht zuletzt durch den UN Sonderberichterstatter für Folter abgelehnt (https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/information-anlaesslich-der-deutschen-uebersetzung-des-berichts-des-sonderberichterstatters-ueber-folter). In Psychiatrien, im Maßregelvollzug und in kinder- und jugendpsychiatrischen Einrichtungen sind häufig Personen von solchen Maßnahmen betroffen, die kaum über die finanziellen, sozialen und kulturellen Ressourcen verfügen, sich im Nachgang einer Zwangsmaßnahme über ihre Rechte zu informieren oder gar bei einer Verletztung ihrer Rechte im Nachgang juristische Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Erschwerend kommt hinzu, dass es in Berlin kaum Rechtsanwält*innen gibt, die bereit sind, die Betroffenen hier zu unterstützen. Hier ist es wichtig, dass Betroffene sich niedrigschwellig informieren können und wenn der Verdacht besteht, dass sie in ihren Rechten verletzt wurden, niedrigschwellig Zugang zur Justiz erhalten. Bei der Verbesserung niedrigschwelliger Unterstützungsmöglichkeiten sollten bestehende Angebote wie die Beschwerde- und Informationsstelle Psychiatrie berücksichtigt werden sowie der Dialog mit Betroffenen z. B Landesverband Psychiatrieerfahrener gesucht werden.
Antrag: | Ein grünes Gesundheitsnetzwerk für Berlin - von Prävention bis zur Versorgung und von der Geburt bis ins hohe Alter |
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Antragsteller*in: | Veronika Gräwe (KV Berlin-Mitte) |
Status: | Angenommen |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 24.03.2022, 00:06 |