| Veranstaltung: | LDK im Dezember 2026 oder Januar 2027 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 8. Fürsorgekonzept und Satzungsänderungen |
| Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 08.10.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 07.10.2026, 16:59 |
A-1: Begleitantrag zum Fürsorgekonzept
Titel
Antragstext
Gleichzeitig wissen wir, dass auch unsere Partei Teil einer Gesellschaft ist, in der
Machtmissbrauch und der Missbrauch von Machtasymmetrien, sexuelle Belästigung, sexualisierte
Gewalt, Diskriminierung und Mobbing stattfinden. Auch innerhalb unserer Partei sind wir
nicht frei von patriarchalen und anderen gesellschaftlichen Machtstrukturen. Ein sicherer
und diskriminierungskritischer Parteikontext entsteht deshalb nicht von selbst, sondern
braucht klare Haltung, Prävention, verlässliche Anlaufstellen und verbindliche Verfahren.
Mit einem Fürsorgekonzept für den Landesverband übernehmen wir hierfür Verantwortung. Das
Konzept schafft klare Rahmenbedingungen für den Umgang mit Übergriffen, Diskriminierung und
Mobbing. Es verbindet Prävention und Intervention, benennt Ansprechmöglichkeiten und legt
Grundsätze für den Umgang mit gemeldeten Vorfällen fest. Dabei sollen Betroffene
Unterstützung und Schutz erhalten, Konflikte möglichst frühzeitig deeskaliert und geklärt
werden und – wenn erforderlich – auch Konsequenzen bzw. Parteiordnungsmaßnahmen ermöglicht
werden.
Betroffenengerechtigkeit bedeutet, dass die Perspektive und die Bedürfnisse von Menschen,
die von sexueller Belästigung, sexualisierter Gewalt, Diskriminierung oder Mobbing betroffen
sind, bei allen Überlegungen und Maßnahmen berücksichtigt werden. Dabei nehmen wir auch die
Perspektive unbekannter Betroffener in den Blick: Wir berücksichtigen die möglichen
Auswirkungen von Strukturen und Handlungen auf Menschen, die betroffen sind, sich aber
bislang nicht gemeldet haben oder nicht melden können oder wollen.
Bei mutmaßlich strafrechtlich relevanten Vorfällen stehen die Anlaufstelle und die
Beschwerdestelle für Beratung und Unterstützung zur Verfügung. Die strafrechtliche Klärung
eines solchen Vorfalls obliegt jedoch den hierfür zuständigen staatlichen Stellen. Gespräche
oder Verfahren innerhalb der Partei können ein staatliches Verfahren nicht ersetzen. Sie
können es – soweit sinnvoll und unter Wahrung der jeweiligen Rechte – ergänzen, insbesondere
um die weitere Zusammenarbeit der beteiligten Personen innerhalb der Partei zu klären.
Als feministische Partei betrachten wir sexuelle Belästigung und sexualisierte Gewalt nicht
als isolierte Einzelfälle. Frauen und Menschen der LSBTIQ*-Community sind in besonderer
Weise von diesen Formen von Gewalt betroffen. Mehrfachdiskriminierungen können die
Vulnerabilität und die Zugangshürden zu Unterstützung zusätzlich verstärken, beispielsweise
aufgrund von Behinderung, rassistischer Zuschreibung oder Weltanschauung.
Deshalb basiert die Arbeit des Fürsorgekonzepts auf einer intersektionalen und
feministischen Haltung. Unterschiedliche Machtverhältnisse und Diskriminierungserfahrungen
werden dabei zusammengedacht. Ziel ist es, nicht nur auf einzelne Vorfälle zu reagieren,
sondern auch strukturelle Ursachen und Bedingungen in den Blick zu nehmen, die
Diskriminierung, Gewalt und Machtmissbrauch begünstigen können.