Datenhoheit regelt das Recht, jederzeit auf Daten zugreifen zu können. Datenhoheit ist häufig nicht in Verträgen zwischen Städten und Unternehmen geregelt und muss nachverhandlet werden. Ohne Datenhoheit besteht bspw. kein Zugriff auf Rohdaten, Daten können nicht über den vertraglich vereinbarten Zweck, Bürger*innen bereitgestellt oder von anderen internen Fachbereichen genutzt werden. Das Problem fehlender Klausel oder Vertragsklausel, die die Datensouveränität relevanter Daten einschränken, betrifft viele Städte in Deutschland (siehe dazu Studie "Datensouveränität in der Smart City" von PD Deutschland aus dem Februar 2020). Damit Berlin in Zukunft Daten für intelligente Steuerung nutzen kann, muss Datenhoheit sichergestellt sein.
Kapitel: | Fundament stärken – die zukunftsfeste Stadt |
---|---|
Antragsteller*in: | Lucas Gerrits (KV Berlin-Mitte) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 23.02.2021, 08:39 |