Die Verengung einer Prüfung auf nur ein spezielles Modell zu nur einer Landessteuer ist nicht zielführend. Darüber hinaus birgt gerade das auf Bodenrichtwerten als Besteuerungsmaßstab basierende Modell der Bodenwertsteuer die Gefahr eines weiteren Schubs der Gentrifizierung und Verdrängung weniger zahlungskräftiger Bewohner*innen (und auch Eigentümer*innenschaft) insbesondere in den innenstädtischen Hochburgen der Bodenspekulation. In eine Prüfung sind deshalb zumindest auch andere Steuern, Steuermodelle und Abgabenarten einzubeziehen.
Kapitel: | Fundament stärken – die zukunftsfeste Stadt |
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Antragsteller*in: | Joachim Schmitt (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: K-6-3826 |
Eingereicht: | 25.02.2021, 16:53 |