Bürger*innenräte bilden um so wahrscheinlicher die (Stadt-)Gesellschaft ab, je größer sie sind. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass die Wahrscheinlichkeit, dass bestimmte gesellschaftliche Gruppen in einem Bürger*innenrat nicht vertreten sind, bei verhältnismäßig kleinen Räten höher ist als bei größeren. Die Wahrscheinlichkeit ist zudem für relativ kleine gesellschaftliche Gruppen besonders hoch. Damit Bürger*innenräte arbeitsfähig sind, sollten sie andererseits eine bestimmte Größe nicht überschreiten. Um in diesem Spannungsverhältnis sicher zu stellen, dass von Diskrimimierung betroffene Menschen in allen Bürger*innenräten vertreten sind, ist es notwendig, die Räte dann gezielt zu ergänzen, wenn kein*e Angehörige*r einer bestimmten Gruppe hinein gelost wurde. Das kann beispielsweise über Vereine erfolgen. Mögliche Gruppen sind Jüd*innen, Sinti*zze und Romni*ja, BPoC, queere und behinderte Menschen.
Kapitel: | Vielfalt leben – in Freiheit und Gleichheit |
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Antragsteller*in: | Sven Drebes (KV Berlin-Mitte) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 15.02.2021, 15:16 |