In Deutschland ist die Istanbul-Konvention jetzt schon seit drei Jahren rechtskräftig. Bis heute wurden aber nur wenige der Forderungen, zu deren Umsetzung wir uns verpflichtet haben, umgesetzt. Eine einzelne Studie, auch wenn sie wichtige Einblicke liefern mag, kann nicht die Arbeit einer festen Monitoring-Stelle ersetzen, die so ja auch in der Konvention vorgesehen ist. Außerdem zeigt gerade die Corona-Pandemie, dass digitale Angebote einen ähnlichen Stellenwert haben, wie analoge, die Hemmschwelle für Betroffene auch durch eine Digitalisierung solcher Prozesse stark abgesenkt wird.
Kapitel: | Vielfalt leben – in Freiheit und Gleichheit |
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Antragsteller*in: | Daniel Eliasson (KV Berlin-Steglitz/Zehlendorf) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 18.02.2021, 22:04 |