Staatsverträge und Konkordate lehnen wir ab. Sie zementieren einen halbstaatlichen Status aus der Tradition einer institutionellen Verklammerung von Staat und Kirchen. Diese Grundsatzentscheidung zieht eine Reihe rechtlicher Konsequenzen für die staatliche Religionspolitik nach sich. Für Berlin bedeutet das hinsichtlich der rk. Kirche, dass die schwebenden Gespräche über ein Konkordat betr. Berlin beendet bzw. nicht fortgeführt werden. Seit Jahrzehnten sind die beiderseitigen Belange vertraglich geregelt, was sich als hinreichend erwiesen hat.
Kapitel: | Vielfalt leben – in Freiheit und Gleichheit |
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Antragsteller*in: | LAG Säkulare Grüne Berlin (dort beschlossen am: 03.02.2021) |
Status: | Zurückgezogen |
Verfahrensvorschlag: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 20.02.2021, 09:59 |