Das Verbot einer Diskriminierung Religionsfreier gilt nicht nur für „normale“ Zeiten, sondern auch für Zeiten schwerer Krisen, wie jetzt bei der Corona-Pandemie. Vorgänge wie im Jahr 2020, dass Religionsfreie etwa bei Bestattungen und Hochzeiten gegenüber Religionsangehörigen benachteiligt werden, dürfen sich nicht wiederholen.
Wir haben vor wenigen Monaten die schockierende Erfahrung machen müssen, das die verantwortlichen Politiker*innen in Berlin es über Monate zugelassen haben, dass religionsfreie Menschen und ihre Angehörigen gegenüber Religionsangehörigen beispielsweise bei der Abschiednahme von Verstorbenen in einer eklatanten Weise diskriminiert worden sind. Bei Beerdigungen ohne Pfarrer, Priester usw. wurden wesentlich weniger Personen zugelassen als bei Beerdigungen mit einem religiösen Ritus. Es darf bei religiösen und nicht-religiösen Trauerfeiern keinen Unterschied hinsichtlich der zugelassenen Personenzahl geben. Es darf bei religiösen und nicht-religiösen Trauerfeiern keinen Unterschied bei der zugelassenen Personenzahl geben. Wir werden auch dafür eintreten, dass Diskriminierungen nach dem Religionskriterium in anderen Bereichen, etwa bei Hochzeiten, unterbleiben.
In Berlin liegt der Anteil der christlichen konfessionsgebundenen Bürger*innen an der Gesamtbevölkerung bei etwa 25%, mitsamt Muslim*innen u.a. erhöht sich dieser Anteil nicht wesentlich. Verkehrte Welt: Wie kann es angehen, dass eine Mehrheit zugunsten einer Minderheit diskriminiert wird? Wir als Partei, die für Antidiskrimierung steht, können nicht schweigend über die Diskriminierung der Mehrheit hinweggehen.
Auf eine Anfrage der Säkularen Grünen Ende letzten Jahres an die AGS-Fraktion erhielten wir die Antwort, diese Diskriminierung über die Covid-19-VO sei jetzt beseitigt. Der Skandal in 2020 ist genügend Grund, sich hierzu auch deutlich im Wahlprogramm zu äußern.
Zur weiteren Begründung verweisen wir auf die Begründung unseres Antrags gegen die Diskriminierung Religionsfreien an den LA im Dezember 2020:
Antrag an den Landesausschuss am 16.12. 2020
Diskriminierung bei Bestattungen in Berlin beenden
Der Landesvorstand, die Fraktion im Abgeordnetenhaus und die Grünen Senator*innen werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass die Diskriminierung bei nicht-religiösen Bestattungen in Berlin sofort beendet und die Corona-Verordnung entsprechend abgeändert wird.
Begründung zu diesem LA-Antrag:
Während des gegenwärtigen Lockdown-Light ist die Anzahl der Personen, die sich treffen dürfen, beschränkt; das betrifft auch Beisetzungen. Für Beerdigungen ohne geistliche Begleitung sind lediglich bis zu 10 Angehörige, Freund*innen usw. zugelassen. Dem gegenüber dürfen an kirchlichen Beerdigungen bis zu 30 Personen teilnehmen. Begründet wird diese Ungleichbehandlung mit der verfassungsrechtlichen Stellung von Religionsgemeinschaften.
Diese Regelung ist eine grobe Diskriminierung von religionsfreien Menschen, die sofort beendet werden muss, da es hier um das Abschiednehmen von einem Menschen als gesellschaftlicher Praxis geht, und nicht in erster Linie um die Religionsausübung.
Trauer ist unteilbar. Die Trauer von Mitgliedern von Religionsgemeinschaftsangehörigen darf von staatlicher Seite nicht als höherwertig beurteilt werden als von Menschen, die keiner Religionsgemeinschaft angehören. Die im Sinne der Gleichheit rechtswidrige und diskriminierende Praxis ist umgehend zu beenden.
Dass bei vorhandenem politischen Willen eine Regelung ohne Privilegierung bzw. Diskriminierung möglich ist, zeigt beispielsweise die entsprechende niedersächsische Corona-Regelung vom 30.10.2020. Danach werden religiöse und nicht religiöse Beisetzungen in Bezug auf die Anzahl der Teilnehmer gleichbehandelt.