Ein Konkordat ist ein zwischen dem Heiligen Stuhl (Papst in Rom) und einem Staat abgeschlossener völkerrechtlicher Vertrag. Ziel ist, das Verhältnis von Staat und katholischer Kirche zu regeln. Da die evangelischen Kirchen nicht vom Vatikan aus gelenkt werden, sind die ähnlichen Verträge mit ihnen innerstaatliche Verträge.
Nach dem ersten Weltkrieg drängte die katholische Kirche darauf, mit der Weimarer Republik ein umfassendes Abkommen zu schließen. Es gab aber zu viele Widerstände im Reichstag. Die Verhandlungen verliefen im Sande. Mehr Erfolg hatte der päpstliche Nunitius (Botschafter), Eugenio Pacelli. Der spätere Papst Pius XIII konnte mit einigen Ländern Vereinbarungen treffen. Die Konkordate mit Bayern (1924), Preußen (1929) und Baden (1932) sind bis heute in Kraft. Als Hitler an die Macht kam, wurde bereits am 4. Juli 1933 das Reichskonkordat vereinbart, das ebenfalls bis heute seine Gültigkeit hat. Das war seinerzeit ein großer diplomatischer Erfolg, da die Anerkennung durch den Papst das Ansehen der Regierung Hitler-Papen enorm steigerte.
Preußen wurde nach 1945 von den Siegermächten aufgehoben. Das Preußenkonkordat vom 14. Juni 1929 blieb indes bestehen. Es wurde nach 1945 von den auf ehemals preußischem Gebiet neugegründeten Ländern der Bundesrepublik Deutschland anerkannt, nicht aber von der Führung der DDR. Nach der Wiedervereinigung lebten lebte das Konkordat auf wundersame Weise auch in den neuen Bundesländern wieder auf. Somit gilt es in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Brandenburg und Berlin.
Geregelt wird beispielsweise, wie die Wahl von Bischöfen in immerhin 15 von 27 deutschen (Erz)Diözesen ablaufen soll. Als Nachfolgerinnen des verflossenen Preußens müsse bis heute die Landesregierungen gefragt werden, ob sie politische Einwände gegen einen Bewerber haben. Pech nur, wenn sich der Vatikan über die vertraglich vorgeschriebene Beteiligung der Kirche vor Ort hinwegsetzt. Das passierte bei der Beförderung des früheren Berliner Erzbischofs Meisner nach Köln. Die betroffenen Bundesländer, insbesondere NRW, haben aber den Papst gewähren lassen und sich nicht weiter um die Angelegenheit gekümmert.
Das Beispiel zeigt anschaulich, dass derartige Regelungen im Rahmen von Konkordaten oder Kirchenverträgen (Evangelische Kirchen) nicht mehr zeitgemäß sind. Letztlich ist eine staatliche Mitwirkung an innerkirchlichen Personalentscheidungen ein Relikt aus der Zeit der Allianz von Thron und Altar. Das gilt auch für die anderen Regelungen des Konkordats wie die Sonderstellung der Kirchen in Schulen und Universitäten. Die Kirchen sind auf dem Weg zu zivilgesellschaftlichen Organisationen. Überholtes Sonderrecht hat längst sein Berechtigung verloren und sollte abgebaut werden.
Wir lehnen den Abschluss neuer Konkordate und Kirchenverträge strikt ab und wenden uns gegen Versuche, das Verhältnis von Staat mit Religions-und Weltanschauungsgemeinschaf- ten auf diesem Weg zu regeln.