Abgeleitet aus Artikel 20 Abs.2 der Landesverfassung soll der gesellschaftliche Stellenwert von Kunst und Kultur in einem Gesetz ausgestaltet werden. Verbunden ist damit das Ziel der Herstellung stärkerer Transparenz, Verlässlichkeit und Beteiligung durch einen regelmäßigen und verbindlichen öffentlichen und parlamentarischen Diskurs über Kunst und Kultur. Dies kann durch die Vereinbarung regelmäßiger Planung und Berichterstattung, die in einen partizipativen Prozess eingebettet ist, erreicht werden. Kultur ist nicht nice to have, sondern Lebensmittel für unsere Gesellschaft - diese (durch Corona sehr verstäkt ins Bewusstsein gerückte) Einsicht braucht endlich eine entsprechende angemessene gesetzlicher Rahmung.
Kapitel: | Vielfalt leben – in Freiheit und Gleichheit |
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Antragsteller*in: | Annette Breitsprecher (KV Berlin-Mitte) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: K-5-2823 |
Eingereicht: | 21.02.2021, 21:46 |