Streichung des „Wirtschaftssektors“ als Begründung für die Förderungsbedürftigkeit von Kultur. Nicht deshalb ist sie auf Förderung angewiesen, sondern weil sie Inhalte vermittelt, gesellschaftliche Reflexion leistet, Grundlage für Demokratie und Zusammenleben ist usw. - vgl. Grundsatzprogramm. „Kultur zeichnet sich auch dadurch aus, dass sie sich oftmals der Wirtschaftlichkeit entzieht und gesellschaftlichen Gegenentwürfen Raum geben kann.“ Selbstverständlich ist Kultur auch ein Wirtschaftsfaktor und -sektor, der nicht gering zu schätzen ist, aber das ist ein zweiter Aspekt und darf hier nicht im Vordergrund stehen.
Kapitel: | Vielfalt leben – in Freiheit und Gleichheit |
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Antragsteller*in: | LAG Kultur (dort beschlossen am: 22.02.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 23.02.2021, 00:59 |