Der Aspekt der Zwischennutzungen von leerstehenden Räumen und Flächen fehlte bisher, er ist aber wichtig für einen Teil der Szene, der auch gern temporär Orte und Flächen bespielt. Die temporäre (i.S. einer zeitweisen) Nutzung von öffentlichen Liegenschaften wie Schulen und anderen geeigneten Verwaltungsgebäuden ist eine Forderung aus der Kulturszene selbst und sollte versucht werden.
Kapitel: | Vielfalt leben – in Freiheit und Gleichheit |
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Antragsteller*in: | LAG Kultur (dort beschlossen am: 22.02.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 23.02.2021, 01:22 |