Überwachungsmaßnahmen müssen auch an rechtsstaatlichen Grundsätzen gemessen werden. Dazu sind Verfahrengrundsätze wie der Richter*innenvorbehalt erforderlich.
Es ist wichtig zu betonen, dass mehr Daten nicht zwingend zu mehr Sicherheit führen, sondern im Einzelfall genau das Gegenteil der Fall sein kann. Dies wird in der Sicherheitsdebatte viel zu oft übersehen und sollte daher im Wahlprogramm betont werden.