Die starke Fokussierung auf Täter*innen rührt daher, weil so ihre Rechte im staarlichen Ermittlungsverfahren effektiv geschützt werden. Der Fokus würde nur dann nicht auf Täter*innen liegen, wenn wir im Strafverfahren ihre Recht schwächen. Dieser Satz wird zudem oft sehr populistische verwendet, um die Rechte von Beschuldigten zu schwächen. Opferrechte können wir auch stärken, ohne diesen Satz.
Kapitel: | Vielfalt leben – in Freiheit und Gleichheit |
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Antragsteller*in: | Jan Fährmann (KV Berlin-Lichtenberg) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 23.02.2021, 12:21 |