Die gestrichenen Stellen finden sich fast Wort für Wort im Abschnitt "4.2 Gute Arbeit für ein gutes Leben – wir ebnen neue Wege" unter "Ausbeutung bekämpfen" (Z. 2116-2125) wieder und sind dort deutlich besser aufgehoben. Im Kontext des Europa-Abschnitts würde die Betonung dieses Problems eher zu negativen Konnotationen mit den europäischen Grundfreiheiten führen und wäre daher kontraproduktiv.
Kapitel: | Vielfalt leben – in Freiheit und Gleichheit |
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Antragsteller*in: | LAG Europa (dort beschlossen am: 22.02.2021) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 23.02.2021, 18:48 |