Nicht nur Frauen gehen in die Gynäkologie, sondern auch inter*, nicht-binäre und trans* Personen. Ein Besuch der Gynäkologie fällt gerade ihnen häufig sehr schwer, unter anderem, da ihre Anwesenheit leider immer noch (insbesondere bei Transmännern) häufig für Irritation sorgt und es in Deutschland nur wenige queer- und transsensible Gynäkolog*innen gibt. Die fehlende Sichtbarkeit ist hier ein wesentlicher Faktor.
In Kapitel 5 dieses Wahlprogramms steht in Zeile 2771: "Für uns ist klar, Feminismus geht nicht ohne Queer". Die Exklusion queerer Menschen ist jedoch nicht mit einem queerfeministischen Selbstbild vereinbar.
Ab Zeile 3052 erklären wir: "Niemand darf wegen der sexuellen Orientierung, der sexuellen oder Geschlechtsidentität, wegen des Geschlechtsausdrucks oder vielfältiger Geschlechtsmerkmale ausgegrenzt oder diskriminiert werden."
Dieser Änderungsantrag setzt diesen wichtigen Grundsatz um.
vgl:
https://www.deutschlandfunknova.de/beitrag/transgender-peinlicher-gang-zum-gynaekologen
https://taz.de/Vorurteile-gegen-trans-Maenner/!5700062/
https://ze.tt/was-trans-maenner-in-einer-gynaekologischen-praxis-erleben/
Kapitel: | Vielfalt leben – in Freiheit und Gleichheit |
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Antragsteller*in: | Kathleen Judith Hughes (KV Berlin-Neukölln) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: K-5-3040-3 |
Eingereicht: | 23.02.2021, 22:48 |