Während die Forderung, Menschen ohne dt. Staatsbürgerschaft an Wahlen zu Beteiligung eine ist, die sich an die Bundespolitik richtet, können und sollten das Land Berlin und die Bezirke bei Bürger*innenräten, deren Arbeitsergebnisse nur Empfehlungscharakter an die politischen Entscheidungsträger*innen haben, auf jeden Fall die Beteiligung aller Betroffenen anstreben.
Da das Format der Bürger*innenräte (noch) nicht allgemein bekannt ist, sollte zudem die Nennung eines Beispiels erfolgen. Europäische Vorbilder gibt es mit Frankreich, Großbritannien oder Irland viele. Das Pilotprojekt in Tempelhof-Schöneberg dürfte jedoch für die meisten Wähler*innen greifbarer sein.