Hier soll eine Finanzierung religiöser Vorhaben gestartet werden, bei denen die erforderlichen Finanzmittel von allen Berliner*innen (mehr als 60 Prozent Konfessionslose) aufgebracht werden durch Steuern. Das ist unzumutbar. Es kann und darf nicht sein, dass bei ständigem Rückgang von Konfessionsgebundenen in Berlin mehr Finanzmittel Religionsgemeinschaften zugeschoben werden. Außerdem ist es nicht Aufgabe des Staates, Religionsgemeinschaften zu finanzieren. Die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften haben selbst für die Möglichkeiten der Religionsausübung und der Missionierung sorgen. Der Stadt kann und darf nicht dafür verantwortlich sein. Wenn es Angebote von Seiten der Religions- und Weltanschaungsgemeinschaften geben sollte, die über ihre Klientel hinausreichen, können sie sich dafür Räumlichkeiten in den Gemeinwesenzentren anmieten wie beispielsweise auch Anbieter von Yogakursen und Selbsthilfegruppen. Anstelle der Religionsgemeinschaften sollten die Finanzmittel dem Ausbau von Gemeinwesenzentren zu Gute kommen. Damit kommt es allen zugute und nicht nur Religionsgemeinschaften.
Kapitel: | Vielfalt leben – in Freiheit und Gleichheit |
---|---|
Antragsteller*in: | LAG Säkulare Grüne Berlin (dort beschlossen am: 24.02.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung (Abgelehnt) |
Eingereicht: | 24.02.2021, 22:30 |