Krankenhäuser, Kindertagesstätten, Alten-, Behinderten- und Jugendhilfeeinrichtungen werden in Berlin in großem Umfang von Betrieben in Kirchlicher Trägerschaft betrieben. Sie wenden bekanntlich das sog. Kirchliche Arbeitsrecht an, das die Beschäftigten diskriminiert und ihnen die vollen Arbeitnehmerrechte (etwa im Gegensatz zu vergleichbaren Betrieben der AWO, des DRK, der Volkssolidarität usw. usw.) vorenthält. Und dies, obwohl diese Einrichtungen aus Steuern und Mitteln der Sozialversicherungen finanziert werden. Und nicht etwa aus der Kirchensteuer. Bündnis 90 /Die Grünen verlangt schon seit Jahren eine Beendigung der Diskriminierungen.
In kirchlichen Betrieben gibt es keine Betriebsräte und nur in Ausnahmefällen gelten Tarifverträge. Auch wenn es in den letzten Jahren leichte Verbesserungen gab, besteht umfassender Handlungsbedarf.
Siehe dazu: Städteinitiativen zum Kirchlichen Arbeitsrecht: https://hpd.de/node/18592/seite/0/