In einem Antrag an das Abgeordnetenhaus am 19.Mai 2015 verlangte die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen eine konsequente Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur besseren Abbildung der Vielfalt in der Gesellschaft.
Hiernach sollen sowohl die Evangelische als auch die Römisch-Katholische Kirche künftig jeweils nur noch eine/n Vertreter*in den ZDF-Fernsehrat entsenden. Neben einem Sitz für eine Vertretung muslimischer Gemeinden soll auch „die Gruppe der konfessionsfreien und nichtreligiösen Menschen einen festen Sitz erhalten.“
http://be.saekulare-gruene.de/lag-saekulare-gruene-unterstuetzt-abgeordnetenhaus-fraktion-gesellschaftliche-vielfalt-im-zdf-fernsehrat-verbessern/ Bis heute ist dieses Projekt nicht umgesetzt.
Auch hinsichtlich des RBB-Rundfunkrates ist eine entsprechende Änderung ebenfalls dringend notwendig.