Die Begriffsbestimmung „Gläubige aller Glaubensrichtungen“ kann missverstanden werden. Sowohl Islamist*innen wie auch militante Abtreibungsgegner*innen verstehen sich als Angehörige einer bestimmten Glaubensrichtung. Es steht aber wohl außer Frage, dass diesen Gruppen in jeder Hinsicht die Anerkennung zu versagen ist.
Das Wort „Nichtgläubige“ ist eine diskriminierende Bezeichnung. Begrifflich wird so als „Normalität“ die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft als ein Regel-Ausnahme-Verhältnis unterstellt. Diese Sichtweise ist jedoch von der gesellschaftlichen Realität überholt. Knapp 40 Prozent der Menschen in Deutschland sind religionsfrei. In Berlin ist der Anteil sogar deutlich höher und kann nicht mit einem Regel-Ausnahmeverhältnis beschrieben werden. Die Abwendung von einer Religion veranlasst nur wenige von ihnen zu einem Übertritt in eine andere Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft.
Die hier vorgeschlagene Formulierung „Gläubige und Religionsfreie“ stellt die Zugehörigkeit zu einer Religion und die Religionsfreiheit gleichberechtigt nebeneinander und drückt so die Achtung vor der freien Selbstbestimmung der Menschen aus.