Die im Programmentwurf erhobene undifferenzierte kollektive Schuldzuweisung führt in die Irre. Es ist an keiner Stelle dargelegt, worin beispielsweise die Privilegien einer – weißen – Familie bestehen, die auf staatliche Transferleistungen angewiesen ist; ebenso leben in Berlin viele Migrant*innen aus europäischen Ländern in der Obdachlosigkeit, die von keinem Privileg profitieren. Der pauschale Vorwurf des Rassismus gegenüber weißen Menschen baut seinerseits gesellschaftliche Schranken auf Grundlage rassistischer Zuschreibung auf. Eine solche Aussage ist aber weder als analytische Beschreibung der Realität noch als politischer Handlungsauftrag tragbar.
Rassismus ist ein strukturelles gesamtgesellschaftliches Problem. Seine Vielschichtigkeit und damit auch seine Gefährlichkeit verkennt aber, wer alleinige Verantwortung für Rassismus auf eine „weiße Mehrheitsgesellschaft“ überträgt. Eine derart verkürzte Täter-Opfer-Beschreibung übersieht, dass Rassismus auch zwischen Minderheiten selbst stattfindet und keineswegs nur durch weiße Menschen ausgeübt wird. Daher sollte bei aller besonderen Verantwortung der Mehrheitsgesellschaft die Universalität von Rassismus nicht aus dem Blick geraten.