Die Religionsfreiheit ist kein Obergrundrecht, das alles rechtfertigen kann, was im Namen einer Religion geschieht. Berlin hat keinen Anlass, Islamismus und militante Abtreibungsgegner*innen sowie auch Teile des christlichen Fundamentalismu s zu respektieren, nur weil diese sich auf Religionsfreiheit berufen.
Die Forderung im Programmentwurf, dass wir Religionsfreiheit in allen ihren Dimensionen zu respektieren haben, ist daher in hohem Maße missverständlich. Der ausschließliche Bezug auf die Freiheit zur Religion widerspricht dem BDK Beschluss vom November 2016 (https://cms.gruene.de/uploads/documents/RW-01_Religions-_und_Weltanschauungsfreiheit.pdf siehe dort S.2, Absatz 1), in dem die Freiheit von Religion explizit ausgeführt wird.
Der Rechtsstaat kann nicht darüber hinwegsehen, dass im Namen der Religion vielfach Menschen aufgrund des Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert werden und auch zur Gewalt aufgerufen wird. Eine Abkehr vom Glauben wird nicht akzeptiert und die Betroffenen werden teilweise massiv bedroht.
Berlin sollte hier stets auf der Seite der Opfer stehen.