Der neue Medienstaatsvertrag hat den regulativen Umgang mit Plattformen und Intermediä-
ren, wie z. B. Youtube und Facebook, Netflix u.a., auf die Ebene der Länder gebracht und
somit auch in den regulativen Kompetenzbereich des Landes Berlin. Europarechtlich steht
eine weitgehende Regulierung durch den geplanten Digital Service Act kurz bevor. Hatespeech, Sexismus und Rassismus, ebenso wie die Verbreitung von illegalen und demokratiegefährdenden Inhalten, dürfen nicht außerhalb der Verantwortung der Plattformen, durch dies begünstigende Algorithmen automatisiert vorangetrieben werden. Folglich muss dies in Länderkompetenz in deutsche Gesetze umgesetzt werden.
Kapitel: | Vielfalt leben – in Freiheit und Gleichheit |
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Antragsteller*in: | LAG Medien (dort beschlossen am: 17.02.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 25.02.2021, 10:46 |