Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das aufgrund seiner Herleitung aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht auch für Drittstaatsangehörige gilt, sowie der Schutz personenbezogener Daten stehen aktuell vor großen Herausforderungen – insbesondere durch Entwicklungen auf europäischer Ebene! Von den bereits verabschiedeten oder kürzlich vorgeschlagenen gesetzlichen Neuerungen (Interoperabilitäts-Verordnungen 2019, Neuer Pakt für Asyl und Migration, Europäisierung des Prümer Vertrags) sind in erster Linie Geflüchtete und Migrant*innen betroffen. Ein starker EU-Bezug besteht auch bezüglich der Abschnittsüberschrift („Keine Grundrechtseingriffe auf Vorrat“); die EU-Richtlinie 2006/24/EG zur Vorratsdatenspeicherung wurde 2014 vom EuGH für ungültig erklärt.
Wünschenswert wäre m.E. eine möglichst aktive und frühzeitige Beteiligung des Landes Berlin bei der Vorbereitung von Rechtsakten der EU im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit. Die gesetzlichen Grundlagen für eine aktive Beteiligung des Landes Berlin in den entsprechenden Arbeitsgruppen des Rates der EU (Inneres und Justiz), im Bundesrat und/oder über die Vertretung des Landes Berlin in Brüssel sind bereits vorhanden. Nun sollten die zur Verfügung stehenden Gestaltungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten auch tatsächlich und umfassend genutzt werden.
Kapitel: | Vielfalt leben – in Freiheit und Gleichheit |
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Antragsteller*in: | LAG Demokratie und Recht (dort beschlossen am: 15.02.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 25.02.2021, 18:56 |