Zwangsprostitution ist Gewalt und hat nichts mit selbstbestimmter Sexarbeit zu tun. Der Absatz zu sexueller Ausbeutung als Teil der organisierten Kriminalität muss daher im Teil zu Gewalt verortet werden Diesen Absatz daher verschieben in das Gewaltkapitel (nach Z. 3014, siehe auch oben)
Kapitel: | Vielfalt leben – in Freiheit und Gleichheit |
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Antragsteller*in: | LAG Frauen* und Gender (dort beschlossen am: 24.02.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 26.02.2021, 13:21 |