Die Abschaffung des Ehegattensplittings allein löst nicht die bestehende Ungleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen und Ein-Eltern-Familien (Alleinerziehende und Solomütter) auf. Es geht dabei auch nicht nur um Fragen des Gesundheitsversorgung (Zeile 3037-3039).
Kapitel: | Vielfalt leben – in Freiheit und Gleichheit |
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Antragsteller*in: | LAG Frauen* und Gender (dort beschlossen am: 24.02.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 26.02.2021, 13:27 |