Das religionspolitische Anliegen einer Öffnung der Gemeinden der einzelnen Religionsgemeinschaften in ihr jeweiliges gesellschaftliches und bezirkliches Umfeld ist zu begrüßen und ist in vielen Fällen schon jahrzehnte- bzw. jahrhundertelang gelebte Tradition. Daher sollte die Förderung vor allem bereits bestehende Strukturen in den Bezirken stärken und keine großen bürokratischen Hürden aufbauen. Somit ist ein möglichst großer Entscheidungsspielraum der Verwaltung an diesem Punkt sinnvoll und sollte durch die Verwendung des Modalverbs „können“ angezeigt werden. Die weitere Umstellung der Aufzählung der Gemeinschaften entspricht nur der religionspolitischen Realität. Die Cem-Häuser sollten für die bessere Einordbarkeit kurz durch ein Adjektiv „alevitisch“ beschrieben werden. Die Betonung auf die Verwendung der Finanzmittel für Gemeinderäume und nicht für Gebetsräume folgt aus dem Gebot für den Staat zur positiven religiösen Neutralität.
Kapitel: | Vielfalt leben – in Freiheit und Gleichheit |
---|---|
Antragsteller*in: | LAG Bündnisgrüner Christ*innen Berlin (dort beschlossen am: 18.02.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 26.02.2021, 16:15 |