Eine vielfältige Trägerlandschaft darf nicht auf Kosten der Beschäftigten gehen. Wer öffentliche Gelder erhält, soll auch nach Tarif bezahlen. Wir wollen die Tariftreue ausweiten auf Träger im sozialen und Bildungsbereich.
Die sozialpädagogischen Fachkräfte bei freien Trägern der Jugendhilfe und der Sozialen Arbeit verdienen für die gleiche Arbeit im Durchschnitt 15 bis 20 Prozent weniger als die Beschäftigten des Landes Berlin. Zusätzlich belastet sind die Einkommensverhältnisse durch viele Teilzeitbeschäftigungen und befristete Arbeitsverträge.
Im Zuge u.a. des Ausbaus der Ganztagsschule und des Rechtsanspruchs auf den Kita-Platz wachsen die freien Träger. Seit Gründung der Kita- Eigenbetriebe vor fünfzehn Jahren ist der Anteil von Kitaplätzen in freier Trägerschaft von 66 auf 80 Prozent gestiegen. Auch in der ergänzenden Förderung und Betreuung an den Schulen ist ein Rückgang der öffentlichen Trägerschaft zu verzeichnen. Hinzu kommt, dass nahezu alle weiteren sozialen und Bildungsangebote seitens der Senatsbildungsverwaltung, wie zum Beispiel Schulsozialarbeit oder die sogenannte Ferienschule, von freien Trägern der Jugendhilfe übernommen werden.
Künftig muss sichergestellt werden, dass auch die Beschäftigten im Bereich der freien Träger einen Tariflohn auf dem Niveau des öffentlichen Dienstes erhalten. Die verlässliche Refinanzierung der freien Träger, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, muss Grundlage der Sozialpolitik des künftigen Senats werden. Beschäftigte bei freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe sowie der sozialen Arbeit dürfen nicht weniger verdienen als jene im öffentlichen Dienst. Dazu muss die Ausfinanzierung der von diesen freien Trägern erbrachten Leistungen auf einem Niveau erfolgen, das Gehälter entsprechend dem Tarifrecht des Landes Berlin ermöglicht. Gleichzeitig ist für eine solche Finanzierung der Leistungen eine Verpflichtung des jeweiligen Trägers notwendig, die Beschäftigten gemäß TV-L zu bezahlen. Es ist nicht akzeptabel, dass Träger Personalkosten vom Land Berlin erstattet bekommen und diese dann für andere Zwecke einsetzen. Hierfür sind Kontrollinstrumente zu schaffen, die garantieren, dass die Lohnanteile von Entgelten auch tatsächlich an die Beschäftigten weitergeführt werden.