Dass Mehrsprachigkeit in Berlin gefördert und herkunftssprachlicher Unterricht ermöglicht werden soll, wird schon lange gefordert, aber dabei gibt es nach wie vor Probleme, die bloße Forderung nach einem Ausbau ist damit nicht neu und muss konkretisiert werden: So gibt es lediglich an einigen wenigen Grundschulen ein Angebot für Arabisch und an einigen staatlichen Europa-Schulen (SESB) für Türkisch. Alle anderen Regelschulen gehen nach wie vor leer aus. Es gibt bereits die Regelung, dass Schüler*innen in Berlin ihre Herkunftssprache als zweite Fremdsprache (neben Englisch und Deutsch) für das Abitur anerkannt wird, aber nur, wenn sie bis zur 10. Klasse das Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GER) nachweisen können. Bisher scheitert diese Regelung jedoch daran, dass den meisten Schüler*innen das Niveau beim Schreiben und Lesen, also in der Schriftsprache (Alphabetisierung), fehlt. Daher müssten sie die Kosten z.B. für einen VHS-Kurs oder an einem privaten Spracheninstitut selbst übernehmen und die dortigen Unterrichtszeiten lassen sich mit einem Ganztagsschulalltag nicht vereinbaren und die Kurse sind nur für Erwachsene didaktisiert.
Es muss also einen vorbereitenden Unterricht auf das B1-Niveau an den Schulen geben. Während der Corona-Krise haben wir jedoch gelernt, dass auch digitaler Unterricht per Videokonferenz möglich ist, d.h. es könnte für alle Schüler*innen, die Arabisch/Farsi/ Rumänisch usw. lernen wollen, ein digitales Lehrangebot (z.B. am Mittwochnachmittag zu AG-Zeiten geben), das Schüler*innen sowohl in den Räumlichkeiten (und den Endgeräten) der Schule oder zu Hause wahrnehmen können.