Dass wir Urteile des Bundesverfassungsgerichts achten ist selbstverständlich und wir sind dazu verfassungsrechtlich verpflichtet. Das Bundesverfassungsgericht sagt auch nicht, dass das Neutralitätsgesetz explizit abgeschafft werden soll, sondern nur an welchen Punkten des Gesetzes verfassungsrechtliche Bedenken bestehen. Wie mit religiösen Symbolen umzugehen ist, ist eine politische Entscheidung.
Das Neutralitätsgesetz bringt zahlreiche Diskriminierungsrisiken mit sich. Daher sollte es insgesamt abgeschafft werden. Mit den Schulen zu beginnen, überzeugt daher inhaltlich nicht. Auch für Richter*innen, Erzieher*innen und andere Bereiche der Verwaltung ist das Gesetz relevant.