„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden", heißt es im Grundgesetz, Art. 3 Abs. 3. Im Programm eine Werbung und Auswahl der Lehrkräfte auf der Grundlage der Hautfarbe vorzunehmen widerspricht - so gut dies auch gemeint ist - diesem Grundsatz. Hinzu kommt, dass in dieser Formulierung auch weitere Disparitäten, wie beispielsweise die soziale Herkunft, die Anzahl von männlichen Lehrkräften, etwa in der Grundschule und die Anzahl von Frauen in Führungspositionen relativ zur gesamten Gruppe der pädagogisch Beschäftigten unberücksichtigt bleiben. Wir möchten diesen Satz deshalb durch die Forderung nach einer Erhöhung der Diversität von Lehrkräften ersetzen.
Kapitel: | Zukunft schaffen – Innovationen und Chancen |
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Antragsteller*in: | LAG Säkulare Grüne Berlin (dort beschlossen am: 24.02.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: K-4-2412 |
Eingereicht: | 26.02.2021, 10:18 |